Hinweisgeberschutzgesetz

Wir schützen hinweisgebende Personen

Die Richtlinie umfasst folgende Anforderungen

  • Einrichtung von Kanälen und Verfahren für interne Meldungen und Folgemaßnahmen
  • Möglichkeit zur schriftlichen und mündlichen Meldung
  • Schutz der Identität des Hinweisgebers und Dritter, die in der Meldung erwähnt werden
  • Empfangsbestätigung an den Hinweisgeber innerhalb von sieben Tagen
  • Rückmeldung an den Hinweisgeber innerhalb von drei Monaten
  • Dokumentation aller eingehenden Meldungen
  • Maßnahmen, um jede Form von Repressalien (etwa Einschüchterung, Rufschädigung oder fristlose Kündigung) gegen den Hinweisgeber zu verhindern

Organisation zur Einhaltung der Vorschriften

  • KRACHT hat ein System eingerichtet, um die Mitarbeitenden über potenzielle Compliance-Risiken aufzuklären und die Compliance-Anforderungen auf globaler und lokaler Ebene zu gewährleisten (Verhaltenskodex)
  • Diese Funktion wurde eingerichtet, um die Geschäftsprozesse regelmäßig auf die Einhaltung unserer Grundsätze hin zu überprüfen, die Compliance-Risiken zu identifizieren und angemessen zu steuern sowie erkannte Verstöße zu verifizieren und diese nachhaltig abzustellen
  • Der KRACHT Compliance Officer ist verantwortlich für das KRACHT Compliance System und zur strikten Vertrautheit verpflichtet

Meldung eines Anliegens

KRACHT ermutigt jeden, Verstöße gegen geltendes Recht, unsere Werte, den Verhaltenskodex und die damit verbundenen Richtlinien und Grundsätze, einschließlich kriminellen Verhaltens, unlauteren Geschäftsgebarens sowie Menschenrechts- und Umweltverstößen, bei KRACHT oder innerhalb unserer Lieferketten über den KRACHT Compliance Officer (compliance@kracht.eu), die Online-Plattform SpeakUp (https://atlascopco.speakup.report/de-DE/speakup/home), unseren Betriebsrat, unsere Vertrauten des Betriebes oder die „blauen Postboxen“ zu melden – auf Wunsch auch anonym.

Die oben genannten Meldewege stehen Mitarbeitenden, Kunden, Lieferanten und anderen Dritten offen.

KRACHT möchte, dass sich jeder wohl fühlt, wenn er Bedenken äußert, ohne eine negative Reaktion befürchten zu müssen. In Übereinstimmung mit dem geltenden Recht schützen wir die Identität der Meldenden und tolerieren keine Vergeltungsmaßnahmen gegen diejenigen, die in gutem Glauben Bedenken äußern.

KRACHT führt Untersuchungen mit einem Höchstmaß an Vertraulichkeit und Fairness durch.