Verhaltenskodex – „Code of Conduct“
Unsere Prinzipien für ethisches Handeln
> Verhaltensgrundsätze
> Arbeitsbedingungen und Menschenrechte
> Gesundheitsförderung
> Umweltschutz/Nachhaltigkeit
> Vermeidung von Interessenkonflikten
> Bestechungs- und Korruptionsverbot
> Kommunikation und Umgang mit Informationen
> Zoll und Außenwirtschaft
> Schutz des Unternehmensvermögens
> Gefälschte Teile
> Geheimhaltung und Datenschutz
> Implementierung, Ãœberwachung und Ansprechpartner
> Verantwortung und Konsequenzen
GELTUNGSBEREICHE
Dieser Verhaltenskodex stellt eine verbindliche Leitlinie für alle Mitarbeiter von KRACHT weltweit dar, einschließlich der Geschäftsführung und der Führungskräfte. Er gilt ebenfalls für externe mit KRACHT verbundene Personen wie Berater, Beauftragte oder selbstständige Unternehmer, sowie Personen, die den Beschäftigten funktional gleichwertig gestellt werden (z. B. Leiharbeitnehmer) und Lieferanten von KRACHT.
Es liegt in dem Verantwortungsbereich eines jeden Einzelnen, sich über die geltenden Gesetze, Vorschriften und internen Anweisungen zu informieren. Die jeweiligen Fachabteilungen stehen dabei unterstützend zur Seite.
VERHALTENSGRUNDSÄTZE
KRACHT sieht sich in der Pflicht, ökonomisch, sozial und umweltbewusst zu handeln. KRACHT ist daher entschlossen, seine Geschäfte kompetent und ethisch zu betreiben und in allen Märkten, in denen man tätig ist, den fairen Wettbewerb zu schützen, indem geltende Gesetze über Kartellverbote, Wettbewerb und Wettbewerbsbeschränkungen eingehalten werden. Unfaire Vorteile gegenüber Kunden, Lieferanten oder Mitbewerbern sind zu vermeiden.
KRACHT schließt Verträge grundsätzlich schriftlich und nur unter Einbeziehung der erforderlichen Fachbereiche ab. Rechtlich verbindliche Erklärungen dürfen nur durch Mitarbeiter mit der entsprechend erteilten Ermächtigung oder Bevollmächtigung abgegeben werden.
KRACHT erwartet von seinen Mitarbeitern Loyalität gegenüber dem Unternehmen.
ARBEITSBEDINGUNGEN UND MENSCHENRECHTE
KRACHT verurteilt rechtswidrige Diskriminierungen oder Belästigungen gleich welcher Art. Insbesondere Benachteiligungen aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung sind strikt untersagt. Dies gilt ausdrücklich auch für den Umgang mit Kollegen, Mitarbeitern und Geschäftspartnern sowie bei der Einstellung, Beförderung oder Entlassung von Mitarbeitern. KRACHT akzeptiert keine Form von Zwangs- oder Kinderarbeit. KRACHT erwartet, dass seine Lieferanten die geltenden nationalen Regelungen sowie internationale Standards zum Schutz Minderjähriger beachten.
Als sozialverantwortlicher Arbeitgeber betrachtet KRACHT seine Beschäftigten als Ressource von hohem Wert. KRACHT schafft ein Umfeld, welches seinen Mitarbeitern die Möglichkeit von beruflicher und persönlicher Entfaltung bietet, und investiert in die Qualifikation und Kompetenz seiner Mitarbeiter. Im Gegenzug erwartet KRACHT, dass die Mitarbeiter hohe Ansprüche an sich, ihre Leistung und ihre Gesundheit stellen. Sicherheitsvorschriften und -praktiken sind dabei strikt einzuhalten.
GESUNDHEITSFÖRDERUNG
UMWELTSCHUTZ / NACHHALTIGKEIT
VERMEIDUNG VON INTERESSENKONFLIKTEN
Solche Interessenkonflikte können in vielen Situationen entstehen: So darf sich kein Mitarbeiter Vorteile verschaffen – in welcher Form auch immer – von denen bei vernünftiger Betrachtungsweise davon auszugehen ist, dass sie geschäftliche Entscheidungen oder Transaktionen von KRACHT beeinflussen könnten. Einladungen müssen sich innerhalb der Grenzen geschäftsüblicher Gastfreundschaft halten. Mitarbeiter dürfen sich nicht aufgrund ihrer Position im Unternehmen durch Zugang zu vertraulichen Informationen unmittelbar und/oder mittelbar Vorteile verschaffen.
Alle Mitarbeiter haben die Pflicht, die legitimen Interessen von KRACHT soweit wie möglich zu fördern. Jede Konkurrenzsituation mit dem Unternehmen ist zu vermeiden.
Jeder tatsächliche oder mögliche Interessenkonflikt muss gemeldet und mit den betreffenden Vorgesetzten besprochen werden.
BESTECHUNGS- UND KORRUPTIONSVERBOT
KOMMUNIKATION UND UMGANG MIT INFORMATIONEN
Jeder Mitarbeiter muss sich über die für seinen Verantwortungsbereich geltenden Gesetze, Vorschriften und internen Anweisungen selbstständig informieren. In Zweifelsfällen ist Rat bei der Personalabteilung oder der zuständigen Fachabteilung (z. B. Zoll/Exportkontrolle) einzuholen.
Unehrliche Berichterstattung innerhalb des Unternehmens oder an firmenfremde Organisationen oder Personen ist untersagt. Alle Jahresabschlüsse und Jahresberichte, Geschäftspapiere und Geschäftsbücher von KRACHT müssen Geschäftsvorfälle und Transaktionen zutreffend darstellen und den gesetzlichen Anforderungen sowie den Bilanzierungsgrundsätzen und den internen Buchhaltungsverfahren von KRACHT entsprechen.
ZOLL UND AUSSENWIRTSCHAFT
Nationale und internationale Gesetze regulieren den Handel mit Waren, Dienstleistungen und Technologien. Jeder Mitarbeiter hat die für seinen Verantwortungsbereich geltenden Außenwirtschafts- und Zollvorschriften sowie Ein- und Ausfuhrbestimmungen beim grenzüberschreitenden Verkauf oder Kauf von Produkten, Dienstleistungen oder Technologien einzuhalten und sich bei Zweifeln an die zuständigen Ansprechpartner der Fachabteilung zu wenden.
Die regelkonforme Durchführbarkeit der Im- und Exporte ist durch die für Zoll und Exportkontrolle zuständige Fachabteilung vorab anhand der jeweils anwendbaren Vorschriften zu prüfen.
SCHUTZ DES UNTERNEHMENSVERMÖGENS
GEFÄLSCHTE TEILE
GEHEIMHALTUNG UND DATENSCHUTZ
Die Geheimhaltungspflicht bezieht sich insbesondere auf geistiges Eigentum. Dazu gehören Geschäftsgeheimnisse, Patente, Marken- und Urheberrechte, aber auch Geschäfts- und Marketingpläne, Entwürfe, Geschäftspapiere, Gehaltsdaten und alle sonstigen nicht veröffentlichten finanziellen Daten und Berichte.
Alle persönlichen Informationen über Beschäftigte, Kunden, Geschäftspartner und Lieferanten sowie sonstige Dritte werden bei KRACHT sorgfältig verwendet und unter vollständiger Einhaltung der Datenschutzgesetze vertraulich behandelt. Der Schutz dieser Informationen muss mit größter Sorgfalt erfüllt werden.
IMPLEMENTIERUNG, ÃœBERWACHUNG UND ANSPRECHPARTNER
Wenn ein Mitarbeiter Fragen, Anliegen oder Beschwerden über die in diesem Verhaltenskodex angeführten Punkte hat oder Kenntnisse über einen eventuellen Bruch der hierin enthaltenen Verhaltensrichtlinien hat, sollte er dies unverzüglich seinem Vorgesetzten zur Klärung vorlegen. Dies kann auch anonym oder auf vertrauliche Weise (z. B. über den Betriebsrat) erfolgen.
Ist ein Mitarbeiter mit der Klärung nicht zufrieden, so kann er das Anliegen oder die Beschwerde nicht nur bei seinem Vorgesetzten, sondern auch dem Compliance-Beauftragten vorlegen. KRACHT gestattet keine Repressalien aufgrund von Beschwerden, die im Rahmen dieses Verhaltenskodex im guten Glauben vorgebracht werden.