Unternehmensrichtlinien
Gemeinschaftliche Vorgaben für eine erfolgreiche Zusammenarbeit
Beschwerdepolitik
Uns ist es wichtig, jederzeit ein verlässlicher Geschäftspartner zu sein. Darüber hinaus sind nicht nur die guten Geschäftsbeziehungen ein wesentlicher Bestandteil unserer Unternehmensphilosophie, sondern auch die Pflege und Verantwortlichkeit der Partner. Denn wir tragen zu jeder Zeit die volle Verantwortung für die Ergebnisse unserer unternehmerischen Handlungen.
In unserer Vision und unseren Werten halten wir fest, dass wir unsere Geschäfte ausnahmslos mit Loyalität, Gemeinschaftlichkeit, Beständigkeit, Nachhaltigkeit, Sicherheit und Zuverlässigkeit führen. In unserem Verhaltenskodex (Code of Conduct) erwarten wir von unseren Mitarbeitenden, Führungskräften und unseren Geschäftspartnern, die darin festgelegten Verpflichtungen und Grundsätze einzuhalten und die hohen Maßstäbe zu erfüllen.
Unsere Beschäftigten, Kunden und Stakeholder liegen uns am Herzen. Demnach wissen wir, dass jede rechtliche oder ethisch nicht vertretbare Handlung nicht nur uns, sondern auch ihnen schaden würde. Die Wahrung der Menschenrechte, der Geschäftsethik, des Arbeitsschutzes, der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes haben oberste Priorität.
Jede Missachtung dieser Punkte und illegales oder unethisches Verhalten muss gemeldet und mit dem betreffenden Vorgesetzten besprochen werden. Der meldende Mitarbeitenden ist hierbei jederzeit geschützt vor: Der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Drohungen jeglicher Art sowie Belästigungen und anderen unerwünschten Handlungen. Jede Missachtung wird bei uns geahndet und mit der gebotenen Sorgfalt berücksichtigt.
Wir verfügen über einen Beschwerdemechanismus. Dieser steht sowohl unseren internen als auch externen Interessengruppen zur Verfügung. Beide Gruppen haben die Möglichkeit sich im Falle einer Beschwerde direkt an compliance@kracht.eu zu wenden.
Antikorruptionsrichtlinie
Wie im Verhaltenskodex (Code of Conduct) festgehalten, verpflichten wir uns dazu, jederzeit und ohne Ausnahme gewissenhaft und moralisch zu handeln. Hierbei werden alle Gesetze und Vorschriften eingehalten.
In der Zusammenarbeit werden nur seriöse Geschäftspartner geduldet, die sich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bewegen und keine illegalen Finanzmittel verwenden. Handlungsweisen, bei denen Geschäfte mit unlauteren Mitteln erfolgen, werden nicht toleriert.
Für alle Beschäftigten ist es jederzeit verpflichtend die KRACHT-Antikorruptionsrichtlinie ohne Ausnahme einzuhalten. Kein Mitarbeitende ist dazu befugt einem weiteren Arbeitnehmer die Abweichung von dieser Richtlinie zu gestatten. Für die Kommunikation der Richtlinien innerhalb der Unternehmung sind die Führungskräfte verantwortlich. Ihre Aufgabe diesbezüglich ist neben der Kommunikation auch die Schaffung des Bewusstseins dieser Richtlinie.
Sollte die definierte Richtlinie von einem Beschäftigten missachtet werden, kann dies zur sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder anderen Sanktionen führen.
Qualitätsmanagement
Hauptziele
Als einer der weltweit führenden Hersteller von hochwertigen Pumpen-, Ventil-, Antriebs-, System- und Messtechnologien ist es unser Ziel, unseren hohen Qualitätsanspruch in allen Bereichen zu erhalten und diesen stetig auszuweiten.
Dieser Anspruch ist ein wesentlicher Faktor unseres Erfolgs. Unser Ziel ist es, unseren Kunden die höchste Qualität und einen optimalen Service zu gewährleisten.
Wir möchten klar betonen, dass wir uns an geltende Gesetze halten und Geschäfte nicht um jeden Preis verfolgt werden. Unter Berücksichtigung dieses Punktes tun wir alles für unsere bestehenden und zukünftigen Kunden, um hinsichtlich unseres hohen Qualitätsstandards und der Herstellungskosten wettbewerbsfähig zu sein und zu bleiben.
Zielerreichung
Der hohe Qualitätsanspruch ist im Total-Quality-Management fest verankert. Dieser ist für uns Bestandteil einer jeden Arbeitsaufgabe. Es ist unsere ständige Intention, von Anfang an optimal zu agieren und den Wünschen unserer Kunden mehr als gerecht zu werden.
Zur Erfüllung der gesamten Forderungen sind wir nach der DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 14001 zertifiziert und praktizieren dies im gesamten Unternehmen.
Die Anforderungen an unsere Mitarbeitenden steigen. Hintergründe sind hierbei unter anderem die wachsenden Anforderungen der Kunden. Alle Zertifizierungen, notwendigen Fähigkeiten, Schulungen und Qualifikationen werden regelmäßig beurteilt und gegebenenfalls angepasst und erweitert.
Hierbei ist es unser ausdrückliches Ziel, dass unseren Mitarbeitenden unsere Vision und unsere Werten unter Berücksichtigung der Unternehmensrichtlinien und des Verhaltenskodexes bewusst sind und wir diese fördern und weiter ausbauen. Wir prüfen stetig das Erreichen unserer Unternehmensziele.
Folgende Punkte werden zur Bewertung unseres Qualitätsmanagement-Systems regelmäßig gemessen:
> Kundenzufriedenheit
> Qualität- und Lieferleistung
> Mitarbeitendenzufriedenheit
> Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
> Funktionalität des Maschinenparks
Arbeitsbedingungen und Menschenrechte
Wir verurteilen rechtswidrige Diskriminierungen oder Belästigungen gleich welcher Art. Insbesondere Benachteiligungen aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung sind strikt untersagt. Dies gilt ausdrücklich auch für den Umgang mit Kollegen, Mitarbeitenden und Geschäftspartnern sowie bei der Einstellung, Beförderung oder Entlassung von Mitarbeitenden. Wir akzeptieren keine Form von Zwangs- oder Kinderarbeit. Von unseren Lieferanten erwarten wir, dass die geltenden nationalen Regelungen sowie internationale Standards zum Schutz Minderjähriger beachtet werden.
Als sozialverantwortlicher Arbeitgeber betrachten wir unsere Beschäftigten als Ressource von hohem Wert. Wir schaffen ein Umfeld, welches den Mitarbeitenden die Möglichkeit von beruflicher und persönlicher Entfaltung bietet, und investieren in die Qualifikation und Kompetenz unserer Mitarbeitenden. Im Gegenzug erwarten wir, dass die Mitarbeitenden hohe Ansprüche an sich, ihre Leistung und ihre Gesundheit stellen. Sicherheitsvorschriften und -praktiken sind dabei strikt einzuhalten.
Löhne und Sozialleistungen
Unsere tariflichen Beschäftigten werden im Sinne der Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit nach dem Entgeltrahmenabkommen (ERA) für die Metall- und Elektroindustrie NRW entlohnt. Das tarifliche Monatsentgelt ist für alle tariflichen Beschäftigten einheitlich und verbindlich. Es setzt sich aus dem ERA-Grundentgelt und einer individuellen ERA-Leistungszulage zusammen. Darüber hinaus werden tarifliche Bestandteile wie zum Beispiel Zuschläge für Mehr-, Spät-, Nacht- und Feiertagsarbeit gezahlt. In Tarifrunden handeln die Tarifvertragsparteien Entgelte, Arbeitszeiten, Sozialleistungen und andere wichtige Bedingungen der Arbeitsverhältnisse aus.
Arbeitszeit
Die tarifliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ohne Pausen der in Vollzeit Beschäftigten beträgt 35 Stunden.
Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen
Die Beschäftigten unserer Lieferanten müssen sich frei dazu entscheiden können – ohne Bedrohung und Einschüchterung – einer Gewerkschaft oder Arbeitnehmervereinigung ihrer Wahl beizutreten oder sich dagegen zu entscheiden. Das Recht der Beschäftigten auf Vereinigungsfreiheit, Organisationsfreiheit und Kollektivverhandlungen müssen die Lieferanten anerkennen und respektieren.
Sollte es aufgrund von anwendbaren Gesetzen und Vorschriften nicht möglich sein, erwarten wir von unseren Lieferanten, dass Alternativen von Mitarbeitendenvereinigungen zugelassen werden.
Arbeitsschutzrichtlinie
Wir verpflichten uns in allen Unternehmensbereichen sichere und gesunde Arbeitsbedingungen zu schaffen. Als sozialverantwortlicher Arbeitsgeber betrachten wir unsere Beschäftigten als Ressource von hohem Wert.
Wir legen größten Wert darauf, dass Sicherheitsvorschriften und -praktiken strikt eingehalten werden. Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Unternehmensstandards bei jeglichen geschäftlichen Aktivitäten sind alle Beschäftigten verantwortlich. Es wird regelmäßig sichergestellt, dass der Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit in allen geschäftsbezogenen Aktivitäten vorhanden sind und wird kontinuierlich auf Vollständigkeit, Wirksamkeit und Integration hin geprüft werden. Hierfür werden in einem innerbetrieblichen System Ziele festgelegt, um alle Aktivitäten zu dokumentieren, zu messen und kontinuierlich zu verbessern. Diese werden festgelegt, dokumentiert und kommuniziert. Hierbei steht an erster Stelle die Verletzungsprävention.
Zur Erfüllung der gesamten Forderungen sind wir nach der DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 14001 zertifiziert und praktizieren dies im gesamten Unternehmen.
Wir verpflichten uns alle erforderlichen Ressourcen für die Umsetzung und Bewahrung unserer Arbeits-, Gesundheits- und Sicherheitssysteme zu stellen. Mit unseren internen Schulungsprogrammen werden alle Beschäftigten regelmäßig geschult und weitergebildet. So stellen wir sicher, dass sie ihre Tätigkeiten auf die sicherste Weise ausüben können.
Weitere Details zu unserer Arbeitsschutzrichtlinie und den Inhalten der Arbeitssicherheitsschulung erhalten Sie gerne auf Anfrage: compliance@kracht.eu
In unserem Unternehmen gibt es festgelegte Sicherheitsbeauftragte, die für die Schulung der folgenden Punkte verantwortlich sind:
Persönliche Schutzausrüstung
Zu den Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten gehört unter anderem die Kontrolle der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und der persönlichen Schutzausrüstung (PSA).
Selbstverständlich stellen wir unseren Beschäftigten geeignete Mittel, wie Maschinen, Geräte, persönliche Schutzausrüstung und schriftliche Anweisungen zur Verfügung.
In den Betriebsanweisungen sind alle wichtigen Informationen festgelegt, die jedem Mitarbeitenden frei zugänglich sind. Darüber hinaus werden unsere Mitarbeitenden regelmäßig im Bereich „Arbeitssicherheit“ geschult.
Maschinensicherheit
Zu den Pflichten eines Arbeitgebers gehört zudem, dass alle Mitarbeitenden ausreichend im bestimmungsgemäßen Verwenden von Maschinen, Geräten, Werkzeugen, Arbeitsstoffen, Transportmitteln, sonstigen Arbeitsmitteln und Schutzvorrichtungen geschult sind. Neue Mitarbeitenden erhalten Erstschulungen an den Maschinen durch den jeweiligen Vorgesetzten. Der gesamte Maschinenpark wird auf dem aktuellsten Stand der Technik gehalten, weshalb auch bereits vorhandene Mitarbeitende bei neuen Maschinen geschult werden. Vor der Inbetriebnahme neuer Maschinen gibt es eine Gefährdungsbeurteilung und daraus folgt entsprechende Betriebsanweisung. Unsere Mitarbeitenden werden regelmäßig bezüglich der Maschinenrichtlinie weitergebildet.
Um die Sicherheit unserer Maschinen zu gewährleisten, werden diese regelmäßig durch die Berufsgenossenschaft Holz- und Metall (BGHM) einer Maschinenfähigkeitsuntersuchung unterzogen. Des Weiteren finden regelmäßige Begehungen durch die verschiedenen Abteilungen im Haus statt. Darüber hinaus gibt es anlassbezogene Begehungen bei Neubauten, Umbauten, Störungen oder Unfällen.
Notfallvorsorge
Selbstverständlich ist es unser höchstes Interesse, Gefährdungen zu vermeiden. Aufgrund dessen haben wir für unsere Notfalleinrichtungen ordnungsgemäße Kennzeichnungen. Unsere Löscheinrichtungen werden wöchentlich gewartet und der Leichtstoffabscheider wird überwacht. Des Weiteren haben wir ein digitales Evakuierungssystem in Betrieb.
Neben einer Ersthelferausbildung bieten wir eine Brandschutzhelfer-/ Evakuierungshelferausbildung an, damit wir im Ernstfall schnell selbständig agieren können.
Stör- und Unfallmanagement
Wir verfügen über ein Stör- und Unfallmanagement. Dieses deckt die Bereiche Gebäude und Werksdienste, EDV/IT, Vertrieb, Einkauf/Beschaffung, Projektmanagement, Fertigung, Baustellen-Montage und Inbetriebnahme, Arbeitssicherheit und Umwelt, Entwicklung und Konstruktion, Qualitätsmanagement, Finanz- und Rechnungswesen/Controlling und Personalwesen ab.
Alle Inhalte sind in einem Risikomanagementhandbuch niedergeschrieben. Dieses hat den Zweck, ein eindeutig geregeltes Reagieren auf identifizierte Risiken im Unternehmensbereich zu ermöglichen. Die Kommunikation der erkannten Risiken findet im Rahmen eines zugehörigen Berichtswesens statt. Darüber hinaus regelt das Handbuch einheitlich, wie erkannte Risiken weiter zu überwachen sind.
Arbeitsplatz-Ergonomie
In den Unternehmenswerten sind die Förderung der Gesundheit und die Zufriedenheit der Mitarbeitenden fest verankert. Umfangreiche präventive Maßnahmen werden den Mitarbeitenden angeboten, um die Gesundheit jedes Einzelnen zu fördern und zu erhalten. Wir verfügen über ein innerbetriebliches Gesundheitszentrum, welches durch entsprechendes Fachpersonal aus dem Gesundheits- und Sportwesen kompetent geführt wird. Ausgestattet ist der Gesundheitsbereich mit modernsten Sport- und Fitnessgeräten für die allgemeine Prävention und Regeneration nach Erkrankungen. Ausgebaute Räumlichkeiten für Kurse und Massagen stehen ebenfalls zur Verfügung.
Darüber hinaus werden alle Arbeitsplätze auf eine ideale Ergonomie hin geprüft. Dies geschieht zum einen bei Neuanstellung eines Mitarbeitenden als auch durch regelmäßige Überprüfung durch unser Fachpersonal. Festgestellte Mängel werden im Nachgang unverzüglich behoben.
Handhabung von Gefahrstoffen
In einem produzierenden Betrieb ist der tägliche Umgang mit Gefahrstoffen allgegenwärtig. Wir möchten unsere Mitarbeitenden schützen. Durch technische und organisatorische Maßnahmen schützen wir unsere Mitarbeitenden bestmöglich.
Jegliche Gefahrstoffe müssen vor der erstmaligen Benutzung persönlich vom jeweiligen Vorgesetzten unterwiesen werden. Neben der persönlichen Unterweisung gibt es eine Gefahrstoffübersicht in unserem Management-System. Dort befinden sich alle wichtigen Informationen zum Nachlesen für den korrekten Umgang mit Gefahrstoffen. Unsere Mitarbeitenden sind dazu angehalten, jederzeit Arbeitsstoffe bestimmungsgemäß zu verwenden und Hinweise zu beachten.
Regelmäßige Unterweisungen – einmal pro Jahr – unterstützen den fortlaufenden sicheren Umgang mit jeglichen Gefahrstoffen. In den Betriebsanweisungen sind alle wichtigen Informationen festgelegt, die jedem Mitarbeitenden frei zugänglich sind. Darüber hinaus werden unsere Mitarbeitenden regelmäßig im Bereich „Arbeitssicherheit“ geschult.
Brandschutz
Der Brandschutz hat hinsichtlich der Sicherheit unserer Mitarbeitenden und des Schutzes unserer Firmengebäude oberste Priorität. Aufgrund dessen gibt es ein Brandschutzkonzept, das als hochwertiger, grundsätzlicher Standard gilt. Dieses Konzept wird bei Umbaumaßnahmen und Erweiterungen angepasst.
Darüber hinaus ist ein Brandschutzbeauftragter definiert. Das gesamte Gebäude ist mit einer Brandmeldeanlage ausgerüstet, die auf die Feuerwehrleitstelle aufgeschaltet ist. Evakuierungsübungen werden regelmäßig durchgeführt. Präventiv finden darüber hinaus regelmäßig Schulungen zum Thema Brandschutz statt. Jeder Mitarbeitenden ist dazu verpflichtet an den jährlichen Brandschutzunterweisungen teilzunehmen. Im Fall eines Brandes weisen ordnungsgemäße Kennzeichnungen den schnellsten Weg zum jeweiligen Sammelpunkt.
Um ein ausbrechendes Feuer möglichst lange an der Ausbreitung zu hindern, stellen geschulte Mitarbeitende zudem die Brandschottung her. Verschiedene potenzielle Brandabschnitte werden durch Abschottungen voneinander getrennt.
UMWELT- UND ENERGIEPOLITIK
Ziele und Zertifizierungen
Unser Ziel ist es, die Umweltverträglichkeit unserer Geschäftstätigkeit kontinuierlich zu verbessern, Ressourcen und Energie effizient einzusetzen und verantwortungsvoll mit unserer Umwelt umzugehen. Für uns ist es selbstverständlich, dass wir alle für uns geltenden gesetzlichen Bestimmungen und sonstigen verbindlichen Anforderungen zum Umweltschutz und zur Energienutzung einhalten.
Zur systematischen Umsetzung dieser Anforderungen sind wir nach DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 14001 zertifiziert, haben ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 eingerichtet und wenden die entsprechenden Managementsysteme im gesamten Unternehmen an.
Unsere Verantwortung für Umwelt und Energie
Der Schutz der Umwelt, unserer Kunden und unserer Mitarbeitenden sowie der verantwortungsvolle Umgang mit Energie haben in unserem Unternehmen einen hohen Stellenwert.
Neben der kontinuierlichen Verbesserung unserer Wettbewerbsfähigkeit stehen die Verantwortung für unsere Mitarbeitenden, der schonende Umgang mit unserer Umwelt und die Steigerung unserer Energieeffizienz gleichrangig im Mittelpunkt unseres Handelns. Die wesentlichen Umwelt- und Energieaspekte unseres Unternehmens sind im Umweltbericht beschrieben.
Wir verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz zum Umwelt- und Energieschutz. Alle Mitarbeitenden tragen dazu bei, Umweltbelastungen zu vermeiden, Ressourcen zu schonen und Energie effizient einzusetzen. Wir verpflichten uns, die dafür erforderlichen Informationen und Ressourcen bereitzustellen.
Mit unserem innovativen Energy Optimization System (EOS) am Produktionsstandort Werdohl setzen wir ein klares Zeichen für nachhaltiges Wirtschaften, technologische Innovationskraft und unternehmerische Verantwortung. Das ganzheitliche Energiekonzept vereint Photovoltaik, ein Blockheizkraftwerk, Solarthermie, zentrale Kältetechnik und Wärmerückgewinnung zu einem intelligent vernetzten Gesamtsystem. Herzstück ist ein KI-gestütztes Energiemanagement, das die Energieerzeugung, -verteilung und -nutzung bedarfsgerecht aufeinander abstimmt und kontinuierlich optimiert. Mit dieser zukunftsweisenden Investition reduzieren wir unseren externen Energiebezug und unsere CO₂-Emissionen, stärken unsere Energieversorgungssicherheit und leisten zugleich einen wesentlichen Beitrag zur Wirtschaftlichkeit, Wettbewerbsfähigkeit und langfristigen Zukunftssicherung unseres Produktionsstandorts.
Für unser Umwelt- und Energiemanagement gelten die folgenden Grundsätze:
> Wir streben danach, die Umweltbelastungen durch unsere Produktion, unseren Standort und unsere Produkte so gering wie möglich zu halten.
> Wir verpflichten uns zur Einhaltung aller geltenden Umwelt- und Energiegesetze sowie weiterer verbindlicher Anforderungen und Vereinbarungen.
> Wir entwickeln unsere Umwelt- und Energiemanagementsysteme kontinuierlich weiter und verpflichten uns zur fortlaufenden Verbesserung unserer Umweltleistung und energiebezogenen Leistung.
> Wir setzen Rohstoffe und Energie verantwortungsvoll, sparsam und effizient ein.
> Bei der Planung und Auslegung von Anlagen und Prozessen berücksichtigen wir Möglichkeiten zur Verbesserung der energiebezogenen Leistung.
> Wir reduzieren Abfälle, insbesondere gefährliche Abfälle, durch geeignete Produktionsverfahren, den bewussten Einsatz von Materialien sowie den verantwortungsvollen Betrieb unserer Anlagen, Flurförderzeuge und unseres Fuhrparks so weit wie möglich.
> Wir fördern die aktive Beteiligung unserer Mitarbeitenden und ermutigen sie, Verbesserungsvorschläge zum Umwelt- und Energieschutz einzubringen.
Aus unserer Umwelt- und Energiepolitik leiten wir konkrete Ziele ab, deren Umsetzung und Wirksamkeit regelmäßig im Rahmen des Managementreviews bewertet werden.
IT-Sicherheit
Die Sicherheitsrichtlinie ist von allen KRACHT-Mitarbeitern einzuhalten. Weitere Vereinbarungen (z. B. Arbeitsvertrag) sind hiervon nicht betroffen und sind zusätzlich gültig.
Anmerkung
Im Folgenden wird an manchen Stellen auf „unberechtigte Dritte“ verwiesen. Organisationen und Personen, mit denen gültige Verträge vorliegen, zählen nicht zu den unberechtigten Dritten.
2 Allgemeine Bestimmungen
Geltende Gesetze
> Jeder Mitarbeiter ist in seinem Zuständigkeitsbereich für die Einhaltung der geltenden Regelungen, Anweisungen sowie Gesetze zuständig.
> Die Verwendung von Unternehmens-Ressourcen ist nur in einer gesetzlich zulässigen und der Arbeitsumgebung angemessenen Weise und nicht für moralisch verwerfliche Zwecke erlaubt.
Urheberrecht
> Bitte beachten Sie das Urheberrecht. Geben Sie keine Informationen als Ihre eigenen aus, für die Sie nicht das Urheberrecht besitzen.
Verstöße
> Verstöße gegen die im Unternehmen geltenden Richtlinien und Vorgaben (inkl. dieser Richtlinie) können arbeitsrechtliche sowie straf rechtliche Konsequenzen haben.
3 Allgemeine Vertraulichkeitsklausel
Weitergabe von Unternehmenswerten
> Eine Weitergabe von Unternehmenswerten (Informationen, Daten, Lizenzen, Firmeneigentum etc.) an unberechtigte Dritte ist ohne ausdrückliche Freigabe durch die Geschäftsführung weder digital noch in Papier oder durch mündliche Auskunft erlaubt.
> Stellen Sie auch die Gewährleistung der Vertraulichkeit in Kundenprojekten gegenüber unberechtigten Dritten sicher. Im Zweifelsfall fragen Sie Ihren zuständigen Vorgesetzten.
Datenschutz
> Sollten Sie in Ihrem Aufgabenbereich mit personenbezogenen Daten von Mitarbeitern oder anderen Firmen oder Privatpersonen in Kontakt kommen, dann gehen Sie mit diesen Informationen vertraulich um.
Vertraulichkeit und Geheimhaltung in Kundenprojekten
> Zusätzlich sind die jeweils gültigen Geheimhaltungserklärungen der Kunden anzuwenden.
4 Datenschutz
Aufgrund Ihrer Aufgabenstellung verpflichten Sie sich auf die Wahrung des Datengeheimnisses nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung.
Es ist Ihnen nach dieser Vorschrift untersagt, unbefugt personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung Ihrer Tätigkeit fort.
Verstöße gegen das Datengeheimnis können mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden. In der Verletzung des Datengeheimnisses kann zugleich eine Verletzung arbeits- oder dienstrechtlicher Schweigepflichten liegen.
5 Digitale Informationen
Sichern von Daten
> Um die Verfügbarkeit von Daten zu gewährleisten, ist es zwingend, dass die Daten immer auf den Serverlaufwerken gesichert werden.
> Vertrauliche Daten dürfen nur mit Zustimmung Ihres Vorgesetzten lokal abgelegt werden. Klären Sie für diesen Fall mit der IT-Abteilung, dass Ihr Laptop über eine verschlüsselte Festplatte verfügt.
> Löschen Sie nach Rückkehr ins Unternehmen umgehend die Daten von der lokalen Platte und sichern Sie diese auf den entsprechenden Serverlaufwerken.
Firmendaten auf Privatgeräten
> Das Speichern von Firmendaten auf privaten Rechnern ist nicht erlaubt.
6 Firmenhard- und -software / Daten
> Für die IT-Ausstattung, die Ihnen vom Unternehmen für die Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit übergeben wurde, sind Sie verantwortlich.
Rechner und Laptops
> Die private Nutzung der Rechner und Laptops ist mit folgenden Einschränkungen erlaubt:
– Nutzen Sie die Geräte nur für legale Zwecke.
– Eine Verwendung für Nebentätigkeiten ist nicht gestattet.
– Eine Mitnahme der Geräte auf private Reisen ist nur nach Zustimmung Ihres Vorgesetzten gestattet.
– Evtl. entstandene Kosten durch die private Nutzung müssen privat bezahlt werden (z. B. kostenpflichtige Einwahl in ein WLAN etc.).
– Auf Anweisung kann die Erlaubnis zurückgezogen werden.
> Die eigenständige Installation von Software ist nur für betriebliche Zwecke und nach Rücksprache mit Ihrem Vorgesetzten / IT-Abteilung erlaubt.
> Stellen Sie bitte sicher, dass die Ausstattung außerhalb des Arbeitsortes immer sicher aufbewahrt wird und nicht für unberechtigte Dritte zugänglich ist.
Mobilgeräte
> Die private Verwendung der Ihnen überlassenen Mobilgeräte ist gestattet.
> Bei kostenpflichtigen Diensten ist die private Verwendung im Rahmen der Flatrate für Telefonie und Internet erlaubt.
> Kostenpflichtige Dienste (z. B. bei privater Nutzung im Ausland) sind vorher abzustimmen.
> Verwenden Sie die Geräte nicht für illegale Zwecke.
> Die Installation von kostenpflichtigen Apps für private Zwecke können Sie über Ihre privaten Kontodaten durchführen.
> Unternehmenskritische Apps (wie z. B. TikTok) dürfen nicht auf dem Mobilgerät installiert werden.
> Die Nutzung Ihrerseits setzt voraus, dass Sie sich damit einverstanden erklären, dass die Protokolle (Telefonie, Internet) ausgewertet werden dürfen. Nutzen Sie das Gerät nicht privat, wenn Sie damit nicht einverstanden sind.
> Die private Nutzung kann nur erfolgen, wenn der Dienst verfügbar ist, bzw. die Ressourcen nicht anderweitig benötigt werden.
Private Daten
> Die Nutzung privater Daten auf Firmenrechnern (nur Endgeräte, keine Serverlaufwerke) ist mit folgenden Einschränkungen erlaubt:
– Die privaten Daten dürfen keine Urheberrechtsverletzung darstellen.
– Speichern Sie keine illegalen Daten.
– Die Firma übernimmt keine Haftung für die Sicherheit und Verfügbarkeit der Daten. Die Speicherung erfolgt auf eigenes Risiko.
– Auf Anweisung sind die Daten wieder zu löschen.
7 Private Hard- und Software
Private Laptops
> Die Nutzung privater Laptops als Unternehmensarbeitsgerät ist nur in Abstimmung mit der Geschäftsführung bei begründeten Fällen erlaubt.
> Verwenden Sie eine eigene virtuelle Umgebung für den Unternehmenszweck und trennen Sie damit die geschäftliche und private Nutzung.
> Alternativ kann die Trennung durch einen eigenen Benutzer auf dem Gerät erfolgen.
> Es muss sichergestellt werden, dass unberechtigte Dritte keinen Zugriff auf Unternehmensdaten und Unternehmenslizenzen erhalten.
> Die Festplatte des Geräts muss verschlüsselt sein.
> Stellen Sie sicher, dass das Gerät einen Schutz gegen Viren und Schadprogramme enthält, sofern dies dem Stand der Technik ent- spricht.
> Bei dem Gerät darf es sich nicht um ein Familiengerät handeln, das von mehreren verschiedenen Personen genutzt wird.
Private Tablets / Mobiltelefone
> Die Verwendung ist erlaubt zur:
– E-Mail-Synchronisation
– Nutzung des betrieblichen Messenger-Dienstes
> Ein Passwortschutz muss auf dem Gerät eingerichtet sein, wenn es für betriebliche Daten verwendet wird.
> Bei dem verwendeten Gerät darf es sich nicht um ein Gerät handeln, das von mehreren Personen verwendet wird (z. B. Tablet, das von der ganzen Familie genutzt wird).
> Nutzen Sie private Geräte während der Arbeitszeit nur in verhältnis mäßigem Umfang (z. B. für ein kurzes Telefonat, kein permanentes Chatten)
Private Kameras / bzw. Kameras privater Mobiltelefone
> Die Verwendung ist erlaubt.
> Zum Übertragen der Fotos kann das Gerät an den Firmenrechner angeschlossen werden.
> Die Übertragung der Fotos kann auch per E-Mail erfolgen.
Private Speichermedien
> Die Verwendung privater Speichermedien ist nur nach Rücksprache mit Ihrem Vorgesetzten erlaubt.
> Firmen-Devices werden bei Bedarf ausgegeben.
8. Datenaustausch mit externen Parteien (zur Projektabwicklung)
> Datenaustausch erfolgt per E-Mail. Zu beachten ist, dass vertrauliche Informationen verschlüsselt zu versenden sind!
> Datenaustausch per Speichermedium – auch hier sind vertrauliche Daten verschlüsselt abzulegen.
> Datenaustausch durch Cloudnutzung kann auf Kundenanforderung (nur Projektdaten) erfolgen.
9 Zutritt / Zugang
> Für Ihre persönlichen Zutritts- und Zugangskennungen sind Sie verantwortlich. Gehen Sie daher bitte sorgsam damit um.
> Übertragen Sie keine Zutrittskennungen bzw. Schlüssel/Ausweise unautorisiert an Dritte.
> Geben Sie Zugangskennungen nicht an Dritte weiter.
Nicht mehr benötigte Zugänge
> Lassen Sie bitte elektronische oder physikalische Zugangs- oder Zutrittsberechtigungen umgehend deaktivieren, wenn diese nicht mehr benötigt werden.
Passwörter
> Geben Sie Ihr Passwort nie an Dritte weiter!
Anforderungen an die Passwortsicherheit
> Ihr Passwort muss:
– aus mindestens 10 Zeichen bestehen
– sich von den letzten beiden Passwörtern mit mindestens zwei Zeichen unterscheiden
– aus Buchstaben, Sonderzeichen und Zahlen bestehen
10 E-Mail
Private Nutzung
> Die private Nutzung des betrieblichen E-Mail-Accounts ist nicht erlaubt.
Abwesenheit
> Bitte aktivieren Sie den Abwesenheitsagenten bei geplanter Abwesenheit.
> Die Weiterleitung von E-Mails durch den Administrator kann bei Abwesenheit eines Mitarbeiters durch die Anordnung der Geschäftsführung erfolgen.
> Falls möglich, wird der Arbeitnehmer kontaktiert, um die E-Mails persönlich weiterzuleiten.
11 Interneteinwahl ins Firmennetzwerk
Aufbau der Internetverbindung
> Bauen Sie eine Verbindung ins Internet auf, z. B. per Tethering (Mobiltelefon), Surfstick, WLAN etc..
VPN-Verbindung
> Stellen Sie nach dem Aufbau der Internetverbindung eine VPN-Verbindung zum Unternehmensnetzwerk her.
12 Internet
Allgemein
> Die Internetnutzung im Unternehmensnetzwerk wird protokolliert.
> Internetprotokolle können ausgewertet werden.
> Das Aufrufen von Webseiten mit
– pornographischen,
– gewaltverherrlichenden,
– rassistischen,
– unsittlichen oder
– in Konflikt mit dem Gesetz stehenden Inhalten
– sowie die Verbreitung solcher Inhalte im Firmennetzwerk ist streng verboten.
Private Internet-Nutzung
> Das Unternehmen erlaubt Ihnen eine private Nutzung des Internets. Die Nutzung Ihrerseits setzt voraus, dass Sie sich damit einverstanden erklären, dass die Internetprotokolle ausgewertet werden dürfen. Nutzen Sie das Internet nicht privat, wenn Sie damit nicht einverstanden sind.
> Die gewährte private Nutzung ist eine unverbindliche, jederzeit widerrufbare Vergünstigung, auf die kein Anspruch besteht. Das Unternehmen übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit der privaten Nutzung.
> Dienstliche Belange haben stets Vorrang. Sofern aus dienstlichen Gründen erforderlich, kann die private Nutzung zeitweise unterbrochen werden. Die Haftung unseres Unternehmens im Zusammenhang mit der kostenfrei gewährten Privatnutzung ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch das Unternehmen nach § 521 BGB vorliegen.
> Das Angebot der privaten Nutzung zieht keinen Verfügbarkeitsanspruch an den betrieblichen Internetdienst nach sich.
> Nutzen Sie das betriebliche Internet nicht für das Abrufen von unmittelbar kostenpflichtigen Informationen oder Dienstleistungen für den Privatgebrauch (z. B. unmittelbar kostenpflichtige Informationsdienste). Im Rahmen der privaten Nutzung dürfen keine kommerziellen oder sonstigen geschäftlichen Zwecke verfolgt werden (z. B. Powerseller bei ebay).
> Der Download von großen Dateien (Videos, Installationspakete etc.) ist ausschließlich für betriebliche Zwecke erlaubt.
> Nutzen Sie das betriebliche Internet
– nicht für private Downloads
– nicht zu illegalen Zwecken
> Beachten Sie, dass die Verhältnismäßigkeit der privaten Nutzung erhalten bleibt.
13 Netzwerk
Im Unternehmen
> Nehmen Sie keine Änderungen an den Datennetzen oder den zugrunde liegenden technischen Einrichtungen vor, es sei denn, Sie sind dazu ausdrücklich befugt.
> Insbesondere ist es nicht zulässig, unerlaubt Zugänge zu den Netzen (z. B. Einwahlzugänge, Anbindungen an Fremdnetze) zu schaffen. Derartige Zugänge werden ausschließlich durch die IT bereitgestellt.
> Schaffen Sie keine „Brücken“ ins interne Netzwerk (z. B. durch das Herstellen einer zweiten Netzwerkverbindung ins Internet über WLAN oder eine zweite Netzwerkkarte).
> Nutzen Sie keine privaten IT-Geräte im Unternehmensnetzwerk. Dies gilt auch für mobiles Arbeiten oder Homeoffice.
Externe Verbindungen (z. B. TeamViewer, Teams etc.)
Zu Supportzwecken oder im Rahmen von Online-Meetings, kann es notwendig sein, dass Sie eine Verbindung von Ihrem Arbeitsplatzrechner herstellen. Beachten Sie folgende Vorgaben, wenn Sie eine solche Verbindung aufbauen:
> Mitarbeiter, die diese Verbindung initiieren, bzw. den Bildschirm teilen, sind verantwortlich für die dem externen Partner gegenüber sichtbaren Daten und Anwendungen.
> Stellen Sie sicher, dass keine sicherheitskritischen Daten und Informationen während der geöffneten Sitzung zur Verfügung stehen bzw. von Ihnen per Datentransfer übertragen werden.
> Ist ein Datentransfer z. B. aus Supportgründen notwendig, müssen Sie sicherstellen, dass in diesem Fall der externe Partner mit den erhaltenen Daten entsprechend sorgfältig umgeht und zu diesen keine weiteren fremden Dritten Zugriff erlangen. Hier ist im Vorfeld eine unterzeichnete Geheimhaltungserklärung des externen Partners einzuholen.
> Das dauerhafte Öffnen von Verbindungen ist nicht erlaubt.
Fremde Geräte
Bitte beachten Sie, dass es nicht erlaubt ist:
> Unternehmensfremdes IT-Equipment (z. B. Grafik/TV-Karten, Festplatten, USB-Speichermedien) in firmeneigene Systeme einzubauen.
> Unternehmensfremdes IT-Equipment (z. B. private Rechner, Smartphones, USB-Speichermedien) in die IT-Infrastruktur (Datennetze, IT-Systeme etc.) des Unternehmens einzubinden oder datentechnisch direkt daran zu koppeln.
> IT-Geräte von Kunden ohne Rücksprache mit der IT-Abteilung mit dem Unternehmensnetzwerk zu verbinden.
Das Gäste-WLAN ist von dieser Regelung ausgeschlossen.
Beim Kunden / Lieferanten
> Nutzen Sie Kundennetzwerke (z. B. Verbindung in ein Produktionsnetzwerk) nur für den betrieblichen Zweck.
Remote-Zugang / Mobile Arbeit
> Um Mitarbeitern beim mobilen Arbeiten den Zugriff auf die Daten des Unternehmens zu ermöglichen, stellt das Unternehmen einen Remote-Access-Zugang zur Verfügung.
> Mitarbeiter, die zur Nutzung dieses Zugangs berechtigt sind und auf deren Rechnern entsprechende Client-Software installiert wurde, können hierüber von jedem Ort, an dem sie über einen Internetzugang (z. B. DSL, WLAN usw.) verfügen, eine gesondert authentisierte und verschlüsselte Internet-Verbindung in die Datennetze des Unternehmens aufbauen.
> Voraussetzung zur Einwahl ist ein Notebook das Ihnen durch die IT-Abteilung von unserem Unternehmen zur Verfügung gestellt wurde.
14 Vernichtung von Dokumenten
> Vernichten Sie sensible Daten immer „sicher“ (z. B. Schredder oder Entsorgungsunternehmen).
> Berücksichtigen Sie bei der Vernichtung von Dokumenten die Aufbewahrungsfristen.
15 Clean Desk Policy
> Sperren Sie das Betriebssystem bei Abwesenheit im Unternehmen sowie außerhalb der Arbeitszeiten.
– Als Hilfestellung können Sie eine automatische Sperre des Rechners nach 10 oder 15 Minuten einstellen.
> Lassen Sie keine vertraulichen Informationen am Schreibtisch und bei Auswärtstätigkeiten frei zugänglich liegen.
> Achten Sie beim Ausdruck sensibler Daten darauf, dass die Dokumente nicht für unberechtigte Dritte zugänglich sind.
16 Telefonie
Private Nutzung
> Die private Nutzung der betrieblichen Mobil- bzw. Festnetztelefone ist in Einzelfällen gestattet, wenn Sie sich damit einverstanden erklären, dass die Protokolle der Telefonie ausgewertet werden.
> Nutzen Sie die Telefongeräte nicht privat, wenn Sie sich damit nicht einverstanden erklären.
> Beachten Sie die Verhältnismäßigkeit der Nutzung!
Nutzung ENV
> Für die Festnetzanschlüsse und die Mobiltelefone liegen der Firma Einzelverbindungsnachweise vor.
17 Kundeneigentum
> Verwenden Sie Kundeneigentum nur zum vorgegebenen Zweck.
> Führen Sie keine unautorisierten Änderungen an Kundeneigentum durch.
18 Austritt eines Mitarbeiters
> Beim Ausscheiden aus dem Unternehmen sind alle Unternehmenswerte zurückzugeben.
> Betriebliche E-Mails sind von allen privaten Geräten zu löschen.
19 Information über Protokollierung
> Protokollinformationen liegen von verschiedenen EDV-Systemen vor, z. B.: E-Mail, Internet, Telefonie
Auswertungen
> Um die Einhaltung der Vorgaben zu überprüfen, werden regelmäßig nicht personenbezogene Auswertungen gemacht.
> Bei begründetem Verdacht kann unter Einbeziehung des Datenschutzbeauftragten und des Betriebsrats eine personenbezogene Auswertung erfolgen.
20 Sicherheitsvorfälle
> Sicherheitsvorfälle sind umgehend mitzuteilen, damit der größtmögliche Schaden vermieden werden kann. Wenden Sie sich dazu bitte an die IT-Abteilung oder an den Vorgesetzten.
Beispiele:
– Besteht die Vermutung, dass Accountdaten bekannt geworden sind, ist dieser Account sofort sperren zu lassen, bzw. das Passwort zu ändern.
– Wurden interne oder vertrauliche Informationen unberechtigten Dritten zugänglich, ist sofort der zuständige Vorgesetzte zu informieren, um das weitere Vorgehen zu entscheiden.
Soziale Verantwortung
Wir sind ein Maschinenbauunternehmen mit tiefen Wurzeln im Sauerland. Der Unternehmensstandort in Werdohl besteht bereits seit der Gründung 1911.
Der Großteil der Arbeitnehmer stammt gebürtig aus dieser Region. Die Identifizierung mit der Firma prägt die Mitarbeitenden und somit auch die Unternehmenskultur. Aufgrund dessen ist das regionale Engagement eine Selbstverständlichkeit, da die soziale Verantwortung gegenüber den Mitarbeitenden, Nachbarn und allen anderen Stakeholdern stark ausgeprägt ist.
Wir verpflichten uns am Stammsitz Werdohl festzuhalten und diesen fortlaufend auszubauen. Als großer Arbeitgeber in der Region ist es nicht nur unsere Pflicht, sondern auch die Überzeugung in die Arbeitskräfte aus der Region zu investieren und diese weiter zu fördern. Darüber hinaus verpflichten wir uns, uns nachhaltig in der Region Südwestfalen zu engagieren – sowohl im Bereich Umweltschutz als auch im Sozialwesen.
